Eine Terrassenplatte - nicht nur für Terrassen

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Firma BFTec GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand 01.01.2009

I.

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

2 .2. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise

3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend.

Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor- Im Übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsabschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von Preis bildenden Faktoren (z.B. Material- und Rohstoffpreise, Energiekosten, Kursanstieg ausländischer Währungen, Änderungen des Euro-Umrechnungskurses, Lohn- und Lohnnebenkostenerhöhungen, Tarifabschlüsse) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Es gilt dafür § 315 BGB.

3.2. Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk. Der Versand – auch innerhalb des selben Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware mit Fahrzeugen der Firma befördert wird.

Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Verkäufers verpackt. Leihverpackungen sind vom Empfänger sofort zu entleeren und in einem einwandfreien Zustand frachtfrei zurückzugeben.

Die Kosten für Fracht, Verpackung und Porto hat der Vertragspartner zu tragen. Diese werden entsprechend zusätzlich berechnet.

Transportversicherung schließt die Firma nur auf Wunsch des Vertragspartners in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

4. Zahlung

4.1. Soweit nicht anderes vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung ohne Abzug von Skonto fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser Frist bezahlt. Maßgeblich hierfür ist der Zahlungseingang auf einem unserer Konten, nicht der Tag der Anweisung.

4.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren. Zahlungen aus Wechseln und Schecks geltend erst dann als geleistet, wenn der Gegenwert auf dem Konto endgültig gutgeschrieben ist.

4.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

4.4. Falls bei Anlieferung keine Zahlung erfolgt, ist der Fahrer nicht berechtigt, abzuladen. In diesem Fall erfolgt eine neue Anlieferung, die mit 200,00 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet wird (pauschalierter Schadenersatz). Ohne unsere Zustimmung darf der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht darauf stützen.

5. Liefer- und Leistungszeit

5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zur Vereinbarung von Fixterminen ist ausschließlich die Geschäftsführung befugt. Absprachen von Vertriebsmitarbeitern bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung. Verzugsauslösende Mahnungen und gegebenenfalls Ablehnungsandrohungen können ausschließlich schriftlich gegenüber der Geschäftsführung erfolgen. Eine angemessene Nachfrist darf 36 Stunden nicht unterschreiten.

5.2. Im Fall des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

5.3. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

Gleiches gilt, wenn die Lieferung/ Leistung in diesem Fall durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich wird.

5.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.) haben wir auch für den Fall verbindlich vereinbarter Fixgeschäfte nicht zu vertreten.

Gleiches gilt, wenn diese Umstände bei unseren Vertragspartner und deren weiterer Vertragspartner vorliegen.

5.5. Wir sind stets zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5.6. Unser Kunde kann weder Zahlung noch Abnahme unserer Leistung unter Berufung darauf verweigern, dass Dritte unsere Leistungen noch abzunehmen hätten.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr geht stets auf den Kunden über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lieferwerk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.2. Jegliche Ansprüche, die aus einem nicht sach-

gerechten Transport resultieren, bestehen ausschließlich zwischen unserem Kunden und dem beauftragten Spediteur. Vorsorglich treten wir etwaig bestehende eigene Ansprüche gegenüber der Spediteur an Erfüllung statt an unseren Kunden ab. Auf die u. U. geltenden ADSp wird ausdrücklich hingewiesen.

7. Gewährleistung

7.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.2 Der Vertragspartner hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung, zu prüfen und hierbei offensichtliche Mängel unverzüglich uns gegenüber schriftlich zu rügen. Wird die Ware in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Widerverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, z. B. an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel der Ware hindeuten. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Vertragspartner ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntwerden zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge bei uns.

7.3. Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

Ist der erforderliche Aufwand der Nachbesserung/Ersatzlieferung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Vertragspartner, so ist der Vertragspartner ebenfalls nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.4. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus.

7.5 Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie

übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu. Eine Garantie kann nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung, für welche ausschließlich die Geschäftsführung zuständig ist, übernommen werden.

7.6 Im kaufmännischen Verkehr beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Innerhalb dieser Fristen leisten wir Gewähr für fehlerhafte Ware. Für Schäden, die auf eine ungeeignete und unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware sowie auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewähr.

7.7 Soweit im Rahmen der Nacherfüllung eine neue mangelfreie Sache geliefert wird, ist der Käufer zum Ersatz der Herausgabe der ursprünglichen Sache verpflichtet. In diesem Fall hat der Käufer zudem Wertersatz für das ursprüngliche Werk zu leisten. Diese bemisst sich in Höhe von 1,5 % des Preises pro angefangenem Monat.

8. Haftung

8.1 Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.

8.2 Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

8.3 Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe von Ziffer 10.2. ausgeschlossen.

9 Sicherungsrechte

9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

9.2. Die von uns gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor. wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfugungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist.

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

9.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

9.4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache. Unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung.

Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.

9.5. Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldner die

Abtretungen offen zu legen.

9.6. Bei Lieferungen in Bauvorhaben, für welche im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber die Teilabtretung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet ist, diese aber nicht vorliegt oder die Teilabtretung generell ausgeschlossen ist, gilt abweichend von Ziffer 11.5.:Die Abtretung bezieht

sich ohne Rücksicht auf die Hohe des Kaufpreises der Vorbehaltsware auf die gesamten dem Kunden zustehenden Forderungen aus dem Bauvorhaben, zu dessen Erfüllung der Kunden über die Vorbehaltsware verfügt hat.

Zahlungen des Drittschuldners an uns werden von uns unverzüglich an den Kunden überwiesen, sobald unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises sowie etwaige Nebenforderungen getilgt sind. Diesen Anspruch gegen uns kann der Kunde abtreten. Gewährt der Drittschuldner an uns Abschlagszahlungen und übersteigt die an uns abgetretene Forderung unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises um mehr als 20 % so verpflichten wir uns, die eingehenden Beträge unverzüglich dem Kunden zu überweisen.

9.7. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.

9.8. Hat der Kunde unseres Kunden Vorausabtre- tung gegen ihn gerichteter Forderungen ausgeschlossen, können wir bei schriftlicher Erklärung die Leistung gegenüber unserem Kunden verweigern, bis er wegen des Wertes der von uns zu erbringenden Leistungen Sicherheit erbracht hat.

10. Sonstiges / Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort ist Erfurt.

10.2. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, Erfurt.

10.3. Für sämtliche vertragliche Beziehungen mit unserem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, so wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt.

10.5. Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach § 28 BDSG gespeichert und genutzt.

II. Zusätzliche Bedingungen für TerraClic-Produkte

1. Liefertermine

Erfolgen Lieferungen unmittelbar oder mittelbar an den Endkunden, so vereinbart die von uns beauftragte Spedition einen verbindlichen Liefertermin. Erfolgt die Anlieferung im Namen und für Rechnung eines Zwischenhändlers, so haftet dieser für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins durch den Endkunden.

Fallen durch die Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine zusätzliche Kosten an, sind wir berechtigt, diese weiterzuberechnen.

2. Gewährleistung und Schadenersatz

Soweit Oberböden durch Naturprodukte, insbesondere Natursteine, Holz o. ä. verwendet werden, stellen die einem Naturprodukt innewohnenden individuellen Eigenschaften, insbesondere in Farbe und Struktur keine Mängel dar. Diese individuellen Eigenschaften von Naturprodukten lösen in keinem Fall Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

3. Lieferung und Produkteigenschaft

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren (z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.) haben wir auch für den Fall verbindlich vereinbarter Fixgeschäfte nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn der Umstand bei unserem Vertragspartnern oder deren weiterer Vertragspartner vorliegen. Wir sind stets zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Es kann stets zu Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit von Naturprodukten kommen. Dies lösen auch bei Teillieferungen keine Ansprüche unseres Vertragspartners aus.

4. Eigenschaft von TerraClic

TerraClic ist ein Fußbodensystem, welches grundsätzlich zur privaten Nutzung im häuslichen Bereich vorgesehen ist. Einzelheiten der Verwendung, der Verwendbarkeit und insbesondere der Belastbarkeit ist dem, jeder Charge beigefügten aktuellen Produktdatenblatt zu entnehmen.

Bei Unklarheiten ist vor Verwendung oder Veränderung unserer Produkte schriftliche Nachfrage bei uns erforderlich. Wir garantieren eine Stellungnahme hierzu binnen drei Werktagen.

5. Allgemeine Hinweise

TerraClic ist zur Verwendung im Außenbereich konzipiert. Bei Verwendung im Außenbereich ist das System auch den jahreszeitlichen Wittereinflüssen ausgesetzt. Diese unterschiedlichen Witterungseinflüsse können je nach Beschaffenheit des Oberbelags beispielsweise zur Rutschgefahren, insbesondere bei Schnee und Nässe, Aufheizungen und sonstigen mechanischen oder thermischen Erscheinungen kommen. Für diese, natürlichen Produkten innewohnenden Eigenschaften können wir auch bei Verklebung auf die Schaumunterlage keine Haftung übernehmen. Auf die hieraus resultierenden Risiken weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

6. Verlege- und Pflegehinweise

Jedem Gebinde von TerraClic liegen gesonderte Pflege- und Verlegehinweise bei. Zur Wahrung jeglicher Gewährleistungsansprüche sind sowohl bei der Verlegung als auch bei der Pflege diese Verlege- und Pflegehinweise unbedingt zu beachten. Nach dem Stand der Technik und der neueren Entwicklungen können diese Pflege- und Verlegehinweise zukünftig modifiziert werden. Sollte einem Gebinde ein Pflege- bzw. Verlegehinweis nicht beigefügt sein, so ist dies uns gegenüber unverzüglich, in jedem Fall vor dem Verlegung gegenüber schriftlich, spätestens zehn Werktage nach Öffnen des Gebindes mitzuteilen.

Zum Erhalt jeglicher Gewährleistungsansprüche darf ohne Beachtung der Verlege- und Pflegehinweise keine Verlegung und Pflege unserer Produkte erfolgen. Bei Unklarheiten ist vor der Verwendung oder Veränderung unserer Produkte schriftliche Nachfrage bei uns erforderlich. Wir garantieren eine Stellungnahme hierzu binnen drei Werktagen.

7. Weiterverpflichtung

Veräußern unsere Vertragspartner TerraClic-Produkte weiter, so sind sie verpflichtet auf diese zusätzlichen Lieferbedingungen sowie auf unsere Produktinformationen, insbesondere Produktdatenblätter, Verlege- und Pflegeanleitungen ausdrücklich hinzuweisen.

Erfolgt dies nicht, so hat uns unser Vertragspartner von jeden denkbaren Regressansprüchen freizustellen.

III. Zusätzliche Bedingungen bei

Online-Geschäften

1. Vertragsschluss (ergänzend zu I 2)

1.1 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

1.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

1.3 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-Mail zugesandt.

2. Preise und Versandbedingungen (abweichend zu I 4)

2.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten der Firma BFTec GmbH dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt der Firma BFTec GmbH vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwert-/Umsatzsteuer. Diese ist nach dem Wunsch des Kunden gesondert ausweisbar. Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von € …

2.2 Der Versand der Waren erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse an das angegebene Konto der BFTec GmbH, das nach Kauf/Auktionsende mitgeteilt wird. Die Selbstabholung der Waren ist möglich. Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von zwei Werktagen ab Zahlungseingang. Über etwaige Verzögerungen wird der Kunde von uns unterrichtet. Dem Kunden entstehen durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

3. Widerrufsrecht

3.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der Firma BFTec GmbH (Anschrift: Schloß 5, 36269 Philippsthal) zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

3.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,- € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,- € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3.3 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

3.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von verpackten Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Feuerzeugen, Putz- und Reinigungsmitteln, Nachfülltinten, Flüssigdünger oder Pulver, Blumenzwiebeln o.ä.,versiegelter Software, Leuchtmitteln soweit die Packung geöffnet wurde, sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenso besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können. Wir nehmen grundsätzlich nur freie Rücksendungen an.

3.5 Die Ware ist in der Originalverpackung und mit vollständigem Zubehör zurückzusenden. Sollte die Originalverpackung nicht mehr verfügbar sein, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Verpackung Ihrerseits so vorgenommen wird, dass beim Rücktransport die Ware nicht beschädigt wird. Die Wiederbeschaffung der Originalverpackung werden wir Ihnen in Rechnung stellen bzw. von der Rückerstattung des Kaufpreises in Abzug bringen. Alle Gegenstände, die Ihnen geliefert wurden, müssen zurückgegeben werden. Bitte fügen Sie der Rücksendung die Rechnung in Kopie oder im Original bei. Bitte geben Sie bei der Rücksendung Ihre Kontoverbindung an, damit wir Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten können.

Datenschutz

Bei der Bestellung und Anfoderung von Newslettern werden Sie um Eingabe von Daten gebeten. In diesen Fall werden Sie um Angabe Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse und anderer persönlicher Daten gebeten, die wir benötigen, um Ihnen den gewünschten Service bieten zu können. Wir wahren die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten und verwenden sie nur im Rahmen der Beziehungen zwischen Ihnen und der BFTec GmbH, die Daten werden keinem außenstehenden Dritten zu eigenen Zwecken zugänglich gemacht oder verkauft.

Copyright und redaktionelle Verantwortung:

BFTec GmbH
Geschäftsführer: Joachim Krah
Schloß 2
36269 Philippsthal
Telefon: +49 (0) 66 20-64 08 00
Telefax: +49 (0) 66 20-64 08 01

Email: info@BFTec.de
Internet:
www.BFTec.de

UST-ID: DE 1703 85 09 8
Finanzamt: Bad Hersfeld
Handelsregister Bad Hersfeld: HRB 1363


Rechtshinweis:

Die Informationen und Inhalte dieser Website werden von uns, der Firma BFTec GmbH, ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt, können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit, der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die Firma BFTec GmbH ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.